AGB

AGB

1. Anwendungsbereich der asp. – Geschäftsbedingungen

Alle Geschäfte werden ausschließlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der asp. consulting GmbH (im folgenden “asp.” genannt) abgeschlossen, welche einen integrierenden Bestandteil jedes mit asp. geschlossenen Vertrages bilden.

 2. Leistungen von asp.

(1) asp. bietet Beratungsleistungen an. Der Umfang jedes einzelnen Auftrages, die genauen Aufgaben und Ziele, die Schlüsselleistungen und der Anwendungsbereich werden in dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag schriftlich festgehalten.

(2) Bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistung kann asp. nach freiem Ermessen jede Person beauftragen, entsenden oder anstellen, die asp. für qualifiziert erachtet.

(3) Sämtliche von asp. zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien verbleiben im Eigentum von asp., soweit der Vertrag im Einzelnen nichts anderes vorsieht. asp. behält auch sämtliche Rechte an der zur Verfügung gestellten Software und dem Know-how.

3. Leistungsrahmen

Vor dem Abschluss eines Vertrages werden die Parteien einen Leistungsrahmen erstellen, welcher einen Zeitplan und bestimmte Leistungs-Parameter enthält. Die Leistungen der dem Projekt zugewiesenen asp. Mitarbeiter können auf Kundenwunsch monatlich (bei Projekten mit einer Dauer von unter einem Monat bei Projektabschluss) z.B. mit Hilfe eines im jeweiligen Vertrag, als Anhang zu führenden Leistungsbeurteilungsdokuments, evaluiert werden. Diese Leistungsevaluierung fällt in den Verantwortungsbereich des Kunden und wird von beiden Parteien gegengezeichnet.

4. Zahlungsmodalitäten

(1) asp. bietet seine Leistungen prinzipiell auf Fixpreis-Basis an. Der Fixpreis wird von den Parteien einvernehmlich vereinbart und im Vertrag schriftlich festgehalten. Er umfasst alle Leistungen von asp. soweit diese im Vertrag angeführt sind. Auslagen und Spesen (wie Reisekosten, Unterbringung, Telefon und Materialkosten, etc.), welche im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen stehen, sind – sofern im Vertrag nicht anders festgehalten – nicht im Fixpreis enthalten. Leistungen, die im Vertrag nicht gesondert angeführt werden, sind im Fixpreis nicht inkludiert und werden separat verrechnet. Der Preis für solche Zusatzleistungen wird von den Parteien vor Ausführung der Zusatzleistungen gesondert vereinbart.

(2) Auf ausdrücklichen Kundenwunsch ist im Ausnahmefall auch die Abrechnung nach Tagessätzen möglich. Die Höhe der Tagessätze wird von den Parteien in ihrem Vertrag festgelegt. Der Tagessatz umfasst höchstens 10 Stunden. Auslagen und Spesen (wie Reisekosten, Unterbringung, Telefon und Materialkosten, etc.) sind im Tagessatz nicht enthalten und werden gesondert zu Selbstkosten weiterverrechnet.

 5. Fälligkeit

Das Fälligkeitsmodell wird im jeweiligen Vertrag festgelegt. Sollte sich asp.’s Leistungserbringung aus Gründen, die in den Verantwortungsbereich des Kunden fallen verzögern, wird asp. weder den Preis reduzieren noch die Fälligkeit hinausschieben. Es wird im Gegenteil vermutet, dass asp. seine Leistungen zeitgerecht erbracht hat und Zahlungen nach Maßgabe des im Leistungsrahmen festgelegten Zeitplans fällig sind. In diesem Fall ist der Kunde außerdem verpflichtet, asp. jenen zusätzlichen Aufwand zu ersetzen, der durch die Verzögerung entsteht. Bei verspäteter Zahlung verpflichtet sich der Kunde, asp. die Mahnspesen zu ersetzen und Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a., zu bezahlen.

6. Ausstiegsklausel

Der Vertrag endet automatisch wenn asp. seine vertragsgemäßen Leistungen erfüllt hat. Vor diesem Zeitpunkt kann ein Vertrag nur einvernehmlich oder aus wichtigem Grund beendet werden. Als wichtiger Grund gilt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen bei der jeweils anderen Partei eintritt:

(1) Insolvenz, Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit der anderen Partei.

(2) Verletzung oder Unvermögen der anderen Partei, ihren Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen.

Wenn ein Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig endet, ist asp. nichtsdestotrotz berechtigt, dem Kunden den gesamten vereinbarten Preis abzüglich jener Kosten, die sich asp. durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages erspart hat in Rechnung zu stellen. Derartige in Rechnung gestellten Beträge sind sofort fällig.

 7. Vertraulichkeit

Zur Erbringung der Leistungen durch asp. ist es notwendig, dass die Parteien einander bestimmte technische und wirtschaftliche Daten, Unterlagen, Materialien und Know-how offenlegen (“vertrauliche Information”). Vertrauliche Information umfasst nicht solche Informationen oder Umstände, die

(1) öffentlich bekannt sind oder ohne Zutun der Parteien öffentlich bekannt werden, oder

(2) zwar nicht öffentlich bekannt sind, aber den Parteien bereits vor der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit der jeweils anderen Partei ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht bekannt wurden, oder

(3) einer der Parteien im Zuge ihrer eigenen Forschungs- und Entwicklungstätigkeit und ohne Verwendung der vertraulichen Information der anderen Partei bekannt wurden.

Beide Parteien verpflichten sich, über vertrauliche Information der jeweils anderen Partei, absolutes Stillschweigen zu bewahren. Jede Weitergabe vertraulicher Information bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der jeweils anderen Partei, wobei diese Vertraulichkeitsverpflichtung auf den Dritten zu überbinden ist. Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen darf vertrauliche Information zugänglich gemacht werden, soweit es zur Durchführung des Vertrages zwischen asp. und dem Kunden notwendig ist und den Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen ebenfalls eine Geheimhaltungsverpflichtung auferlegt wurde. Wird einer Partei der Missbrauch von vertraulicher Information bekannt, hat sie die andere Partei hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages zwischen asp. und dem Kunden unverändert aufrecht.

Unbeschadet dieser Geheimhaltungsverpflichtung, ist asp. berechtigt, die Daten des Kunden für interne Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und – unter Überbindung der Geheimhaltungsverpflichtung – auch an Konzerngesellschaften weiterzugeben.

 8. Haftung

Der Kunde ist bei sonstigem Entfall seiner Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche verpflichtet, Mängel der von asp. erbrachten Leistungen unverzüglich zu rügen und asp. Gelegenheit zu geben, derartige Mängel zu beseitigen. asp. übernimmt jedoch keinerlei Haftung oder Verantwortung für Mängel, welche außerhalb des Einflussbereichs von asp. stehen. Für Schäden haftet asp. nur dann, wenn diese zumindest grob fahrlässig verursacht wurden. Gewährleistungsansprüche verjähren nach einem Monat ab Erbringung der mangelhaften Leistung. Sonstige Ansprüche gegen asp. verjähren innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis der haftungsbegründenden Umstände.

 9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Jede Vereinbarung zwischen den Parteien wird als nach österreichischem Recht abgeschlossen behandelt und unterliegt bei ihrer Errichtung, Auslegung und Durchsetzung österreichischem Recht mit Ausnahme von Verweisungsnormen, die die Anwendbarkeit ausländischen Rechts begründen würden.

(2) Alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit einer Vereinbarung zwischen den Parteien unterliegt, auch soweit sie den Bestand, die Gültigkeit, die Beendigung betreffen, der ausschließlichen Zuständigkeit des sachlich zuständigen österreichischen Gerichts am Sitz von asp. asp. behält sich das Recht vor, Streitigkeiten auch am Sitz des Vertragspartners anhängig zu machen.

(3) Erfüllungsort ist – wenn nicht für einzelne Leistungen vertraglich etwas anderes vereinbart wurde – der Geschäftssitz von asp.